Badeverbote

Allgemeinverfügungen für Badeverbote gibt es seit über 50 Jahren!

Seit über 50 Jahren, nachweislich seit dem Jahr 1971, gibt es auf der Gemarkung von Langenargen bereits ein Badeverbot am Strand der heutigen „Seewiesen“ („DLRG-Strand“).

Im Jahr 1991 wurde per Allgemeinverfügung erstmalig ein generelles Badeverbot in der gesamten Uferzone der Schussenmündung inklusive der beiden Strandbäder Langenargen und Eriskirch verhängt (Allgemeinverfügung von 1991):

Die Abbildung zeigt die in der Allgemeinverfügung von 1995 definierte Größe des betroffenen Abschnittes im Schussendelta. Dieses Verbot gilt nach wie vor (Stand: 12-2024). Ausnahemregeln gibt es nur für die beiden Strandbäder.
Abbildung: BIRDS, Hintergrundkarte: Google Maps

Im Jahr 1995 wurden die Strandbäder vom generellen Badeverbot aufgrund einer gesonderten Überwachung durch Signalbeflaggung dann wieder ausgenommen (Allgemeinverfügung von 1995). Die Begründung zur Allgemeinverfügung von 1995 mit Ausführungsbestimmungen zu dem Badeverboten ist hier zu finden (Allgemeinverfügung 1995 – Begründung und Ausführungsbestimmungen).

Das allgemeine, ganzjährige Badeverbot an den Seewiesen in Langenargen ist nach wie vor gültig. In den beiden Strandbädern besteht demnach nur noch dann ein Badeverbot im Freiwasser, wenn eine rote Signalfahne gehisst ist. Laut behördlicher Verfügung muss die rote Fahne immer dann gehisst werden, wenn die Schussen beim „Pegel Lochbrücke“ in Gerbertshaus mit einem Wert von über 10 m3/s abfließt oder wenn aus der Verbandskläranlage „AUS“ ungeklärte Abwässer in die Schussen eingeleitet werden (sogenannte Entlastung, z.B. bei Starkregen).


Alarmierend: In der Strandbadsaison 2024 galt an 80 von 139 Tagen ein See-Badeverbot!

Ein Bericht in der Presse vom 15.08.2024 über die Klage der beiden Strandbäder wegen häufiger Seebadeverbote veranlasste die BIRDS, einmal „genauer hinzuschauen“. Ausgewertet wurde die Strandbadsaison 2024, vom 1. Mai bis 16. September.
Die Zahlen sind dramatisch: Von den insgesamt 139 Öffnungstagen war an 80 Tagen (57%) ein Badeverbot aus gesundheitlichen Gründen anzuordnen und es musste die rote Fahne gehisst werden. Nur an 59 Tagen war das Baden im See ohne Gesundheitsgefährdung möglich. Im halben Mai, im gesamten Juni und in zwei Dritteln des Juli war das Beden im See gemäß der Regelungen der Allgemeinverfügung von 1995 verboten.

Abbildung: Rekonstruktion der Saison 2024 anhand von Tagesmittelwerten am Abfluss Pegel Gerbertshaus und sich daraus ergebende anzuordnende Badeverbote für die Strandbäder Langenargen und Eriskirch gemäß Allgemeinverfügung von 1995.
Rote Felder: Die durchschnittliche Tagesabflussmenge von 10 m3/s am Pegel Gerbertshaus wurde überschritten. Die Rote Fahne ist zu hissen, es besteht dann See-Badeverbot. Die Rote Fahne muss auch 2 Tage nach Unterschreiten noch oben bleiben.
Grüne Felder: Baden erlaubt.
Grafik: BIRDS

Strandbad Langenargen: 2024 einziges Bad am baden-württembergischen Seeufer herabgestuft auf „gute Wasserqualität“.

Eine Auswertung der BIRDS ergab: Es werden u.a. 52 Badestellen am baden-württembergischen Bodenseeufer beprobt (am Obersee, Überlinger See und am Untersee). Das Strandbad Langenargen – in der Grafik als grüner Punkt dargestellt – schneidet als einzige Badestelle nur mit „guter Badewasserqualität“ ab. Allen übrigen wird eine „ausgezeichnete Wasserqualität“ bescheinigt.

Quelle: Badegewässerkarte B-W des Landesgesundheitsamts (LGA),
Quellenvermerk Grafik: CC BY 4.0: © GeoBasis-DE – BKG 2024 CC BY 4.0 heruntergeladen am 20.11.2024
Grafik: BIRDS