Wie sind die angedachten oder mittlerweile in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der  Behörden vor dem Hintergrund der akuten Umwelt-problematik im Mündungsgebiet der Schussen zu bewerten?

1. Anschaffung und Betrieb eines Amphibienfahrzeugs – zur symptomatischen Bekämpfung der Algen durch „Abfischen“ bei deren Auftreten:

Diese Maßnahme ist als reine „Kosmetik“ zu bezeichnen, denn Sie löst das Umweltproblem nicht. Der sogenannte „Traxor“ wird allenfalls zeitweilig eine kleine Bresche in den Algenteppich schlagen können, bevor dieser wieder zuwächst. Gestank und Badeverbote wird es trotzdem geben. Zudem ist angesichts der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten und die ungeklärte Finanzierung dessen zeitnaher Einsatz eher unwahrscheinlich.   

2. Sensibilisierung der Landwirtschaft – Einhaltung der Düngemittelvorschriften in den Gewässerrandzonen:

Das Regierungspräsidium informierte dazu auf Anfrage der BIRDS kürzlich wie folgt:
„Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 wurden neue Standards für den guten landwirtschaftlichen ökologischen Zustand (GLÖZ) eingeführt. Diese sehen unter anderem einen Pufferstreifen von drei Metern an jedem Gewässer vor. Dies gilt auch für Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, welche im Wassergesetz von der Regelung des Gewässerrandstreifend ausgenommen sind. Da auch Bodenerosion zu Stoffeinträgen in Gewässer führen kann, sind außerdem Maßnahmen zur Erosionsbegrenzung z.B. Pflüg-Verbote, die Einschränkung von Reihenkulturen und Mindestbedeckungsgebote festgesetzt worden.

Eine Grundlage für die Forderung zusätzlicher Maßnahmen ergibt sich erst, wenn die Grenzwerte der Wasserrahmenrichtlinie in den zugehörigen Wasserkörpern überschritten werden. Die Phosphatwerte im Einzugsgebiet der Schussen liegen weiterhin deutlich unterhalb der Grenzwerte.“

Die erfolgte „Sensibilisierung der Landwirtschaft“ wird demnach keinen unmittelbaren Lösungsbeitrag leisten, da die Grenzwerte nach Aussage der Behörde nicht überschritten werden.

Die Phosphatwerte im Einzugsgebiet der Schussen mögen zwar unterhalb der bestehenden Grenzwerte liegen. Tatsächlich reicht jedoch reicht der noch immer vorhandene Phosphateintrag durch Kläranlagen von jährlich ca. 8 t (2022; Regierungspräsidium Tübingen) und die im Unterlauf der Schussen und in der Schussenmündung anzutreffende Phosphatkonzentration auch nach Mitteilung des Instituts für Seenforschung (ifs) vollkommen aus, um insbesondere bei großer, sommerlicher Hitze und einem eher niedrigen Wasserstand aus, massive Algenblüten bzw. Algenteppiche hervorzurufen. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Düngevorschriften auch in den sensiblen Gewässerrandstreifen – trotz wiederholt festgestellter Verstöße – durch die Behörden lediglich sporadisch, d.h. nur stichprobenweise oder „anlassbezogen“ kontrolliert, unter anderem aufgrund von Personalmangel.

3. Installation von Messystemen an den 124 Regenüberlaufbecken (RÜBs) im Einzugsgebiet der Schussen bis Ende 2024 – zur näheren Bestimmung und Überwachung des Nähr- und Schadstoffeintrags an Punktquellen.

Es ist unverständlich, warum erst jetzt mit der Ausstattung der Regenüberlaufbecken (RÜBs) mit Messystemen zur Analyse und Überwachung der Einleitung ungeklärter Abwässer in die Schussen begonnen wurde – und diese erst Ende 2024 abgeschlossen sein wird.

Nach Aussage des Regierungspräsidiums Tübingen wird es nun zunächst weitere 5 – 6 Jahre benötigen, bis ausreichend Messdaten vorliegen und bevor dann erst ggf. mit der Planung von zusätzlichen baulichen Maßnahmen begonnen werden kann. Bis zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen wird es von heute ab daher mindestens 10, wenn nicht noch 15 Jahre dauern, bis eventuelle Verbesserungen auch in der Schussenmündung erkennbar sein werden.