Wie lange muss das Badeverbot in den Strandbädern nach Überschreitung des Grenzwerts für das Abflussvolumen oder einer Entlastung durch die Kläranlage Eriskirch bestehen bleiben?

Erst am 3. Tag nach Absinken des Pegels der Station Gerbertshaus unter den Grenzwert von 10 m3/s Abflussvolumen darf in den Strandbädern das Baden im Freiwasser wieder freigegeben werden.

Sofern „lediglich“ eine Regenentlastung aus der Eriskircher Verbandskläranlage „AUS“ in die Schussen erfolgte, gilt das Badeverbot noch einen weiteren Tag nach diesem Ereignis, d.h. es kann erst ab dem 2. Tag wieder im Freiwasser gebadet werden (Allgemeinverfügung vom 13.03.1995 / 690.40 Li/Scho).

Zurück zum Fragenkatalog

Auszug aus dem Vortrag von Dr. Gerhard Moll am 11.07.2024: