Was unternehmen die Behörden, um die Badeverbote aufheben zu können und weitere Algenblüten in der Schussenmündung zu verhindern?

Da für die Schussenmündung seit 1971 (erste Erwähnung einer Allgemeinverfügung) ein generelles Badeverbot besteht und in den nahegelegenen Strandbädern bei Bedarf immer dann ein Badeverbot verhängt wird, wenn durch eine hohe Fäkalkeimbelastung im Freiwasser gesundheitliche Gefährdungen bestehen könnten, ist das Risiko für die Behörden stark minimiert.

Die in den vergangenen Jahren aufgetretenen Algenblüten werden vom zuständigen Regierungspräsidium Tübingen als obere Wasserbehörde als „vollkommen natürlich“ und „unbedenklich“ eingeschätzt – auch wenn dies irreführend und so nicht korrekt ist. Nach eigner Aussage besteht für das Regierungspräsidium jedenfalls kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Die Behörden teilen mit, dass sie u.a. aus generellen Gewässerschutzgründen derzeit folgende Maßnahmen zu verfolgen gedenken:

  1. Anschaffung und Betrieb eines Amphibienfahrzeugs (zur symptomatischen Bekämpfung der Algen durch „Abfischen“ bei deren Auftreten).
    Anschaffungskosten: 150.000 €; Betriebskosten 5.000 € pro Monat. Stauts: offen..
  2. Sensibilisierung der Landwirtschaft (Einhaltung der Düngemittelvorschriften in den Gewässerrandzonen)
    Konkreter Adressatenkreis: unklar; Überwachung der Düngemittelvorschriften: lückenhaft; Nutzen: offen.
  3. Installation von Messsystemen an den 125 Regenüberlaufbecken (RÜBs) im Einzugsgebiet der Schussen bis Ende 2024 (zur näheren Bestimmung und Überwachung des Nähr- und Schadstoffeintrags an Punktquellen).
    Nutzen: Bessere Rückverfolgbarkeit von Nähr- und Schadstoffeinträgen; Hinweise auf Kapazitätsengpässe und somit auf Handlungsbedarfe.
    Status: Installation soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein; Bevor Rückschlüsse gezogen und Maßnahmen definiert werden, sollen nun aber zuerst über 5-6 Jahre erst Messdaten erhoben werden.

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