Seit wann gibt es in den Strandbädern Langenargen und Eriskirch sowie an den Langenargener Seewiesen („DLRG-Strand“) Badeverbote – und wann werden diese verhängt?

Badeverbot in der Schussen
Über die Schussen wurden zu Beginn des 18. Jahrhunderts noch Hölzer aus dem Altdorfer Wald bis zu den Gestaden des Bodensees geflößt, um dann in die Schweiz verkauft zu werden. In Ravensburg bot die Schussen ab 1845 getrennte Badeplätze für Männer, Frauen und Kinder inklusive Badehäuser. 1
Um 1870 entwickelte sich das Schussental zwischen Mochenwangen und Weißenau zur bedeutendsten Industrieregion südlich von Ulm. Doch die Schattenseiten der Industrialisierung sollten sich bald zeigen. Die Städte wuchsen, mehr Abwässer kamen über die Zuflüsse in die Schussen, Papierfabriken und andere Betriebe trugen ihren Teil zur Verschmutzung bei. 1931 musste der Badebetrieb eingestellt werden, dafür diente jetzt das Flappachbad.1 Das Jahr 1931 kann als der Beginn von Badeverboten in der Schussen aufgrund von Verunreinigungen gesehen werden. Das sind nun mehr als 90 Jahre her.

Badeverbot an der Mündung
An der Mündung zeigten sich die Probleme ebenfalls. Frühestes der BIRDS zur Verfügung stehendes Dokument ist ein Schreiben des Gesundheitsamts Friedrichshafen aus 1973 an den langenargener Bürgermeister Eble2.
Auszug: „Nachdem das Baden am Badeufer vor dem D.L.R.G. Haus bereits seit 1971 verboten ist und mit einer Tafel das Badeverbot ausgewiesen ist, hat man bisher die Durchführung nicht weiter beaufsichtigt. (…) Mehrere Fälle von typhösen Erkrankungen, welche auf das Baden in den gefährdeten Uferzonen zurückzuführen sind, geben Anlaß dieses Badeverbot durchzusetzen. Wünschenswert wäre der Besuch im naheliegenden Freibad der Gemeinde.“

Badeverbotsregelung den Seebereich des Schussendeltas und die Strandbäder Langenargen und Eriskirch

Erst im Jahr 1991 kam es zu einer Algemeinverfügung. Diese wurde 1995 anhand von Untersuchunsgergebnissen des Instituts für Seenforschung präzisiert:
– Ein ganzjähriges Badeverbot gilt im Seebereich des Schussendeltas zwischen den Strandbädern Langenargen und Eriskirch.
– In den Strandbädern Langenargen und Eriskirch besteht nur noch dann ein See-Badeverbot, wenn eine rote Signalfahne gehisst ist. Lt. behördlicher Verfügung muss die rote Fahne immer dann gehisst werden, wenn die Schussen beim „Pegel Lochbrücke“ in Gerbertshaus mit einem Wert von über 10 m3/s abfließt oder wenn aus der „Verbandskläranlage AUS“ in Eriskirch ungeklärte Abwässer in die Schussen eingeleitet werden (sogenannte Entlastung). Das See-Badeverbot besteht so lange, bis der Wert 10 m3/s unterschritten ist plus weitere 2 Tage.
Bei einer Entlastung der „Verbandskläranlage AUS“ ist 1 Tag See-Badeverbot anzuordnen.

1 Blank, Stefan, 2021 – Der Fluss, die Energie und der Lebensraum _ Mein Schussental das TWS Magazin
https://magazin.tws.de/der-fluss-die-energie-und-der-lebensraum/ abgerufen am 19.11.2024
2 N.N. 1973: Schreiben des Gesundheitsamts Friedrichshafen aus 1973 an den langenargener Bürgermeister Eble Quelle: DLRG-Archiv Langenargen

Übersicht über die Badeverbotszone im Schussendelta

Luftaufnahme: Google-Maps, Abbildung: BIRDS

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