Maßnahmen zur Verhinderung von Badeverboten und Algenpesten

Badeverbote

Für die Behörden besteht angesichts der bereits verhängten allgemeinen Badeverbote sowie der – allerdings stark lückenhaften – Überwachung der Seebäder kein gesteigerter Handlungsbedarf (hier geht es zur Badegewässerkarte Baden-Württemberg).

Die Badeverbote sind Bestandteil des Risikomanagements der verantwortlichen Behörden (Gemeinde, Landratsamt und Regierungspräsidium). Sie sind damit im Schadensfall schlicht „aus dem Schneider“: Denn wer in der mitunter entstehenden Kloake trotz Verbot badet und sich damit gefährdet, ist „selber schuld“.
Handlungsanreize zur Verbesserung der nun seit über 50 Jahren bestehenden und unzumutbaren Situation am Seeufer bestehen für die öffentliche Hand daher – ohne massiven Druck aus der Bevölkerung – schlichtweg: KEINE!

Algenpest
Dies wird auch beim Umgang mit den nun seit mehreren Jahren zusätzlich auftretenden „Algenblüten“ im Schussendelta deutlich: Nicht nur ist die Nutzung des Sees aufgrund der möglichen Gesundheitsgefahr duch die Fäkalkeimkonzentration nach Regengüssen stark eingeschränkt.

Inzwischen ist die Nutzung des Sees auch in warmen, regenarmen Sommerwochen der Fall: Regelmäßig kommt es zu zusammenhängenden, großflächigen, stinkenden Algenteppichen. Ganz zu Schweigen von der massiven Beeinträchtigung der Vögel und Fische sowie der Feriengäste und Anwohner durch den unerträglichen Gestank nach toxischem Schwefelwasserstoff!

Planen die Behörden, dagegen irgendetwas etwas zu unternehmen?
Irgendetwas schon.
Aber nicht transparent und nachvollziehbar!

Machen Sie sich selbst ein Bild:
Die verantwortlichen Behörden beabsichtigen nach eigenem Bekunden [i]

1. die Installation von Messeinrichtungen („Überlauf: ja/nein, Dauer, Menge“) an den vorhandenen 125 Regenüberlaufbecken (RÜB) im Einzugsbereich der Schussen. [ii]
2.) eine „Sensibilisierung der Landwirtschaft“ [iii] zur Reduzierung der Phosphateintrags in die Schussen aufgrund von Düngemitteleinsatz

3.) den Einsatz eines Amphibienfahrzeugs zur Abschöpfung der Algenmassen bei Algenentwicklung

Bislang wurden jedoch seitens der Behörden nur zum ersten Vorhaben (Installation von Messinstrumenten) konkrete Angaben gemacht.
Ansonsten fehlen die Angaben

  • zum Zeitpunkt der Umsetzung (bis wann?)
  • zum zu erwartenden Ergebnis (welche Wirkung wird erzielt?)
  • ⁠zum Aufwand (wie teuer?) und
  • zur Finanzierung (wer zahlt?)

Zudem wurde von den Behörden nie offen gelegt, welche alternativen Lösungsansätze darüber hinaus und mit welchem Ergebnis von ihnen geprüft wurden. Diese Intransparenz des behördlichen Handelns ist unverständlich und unzumutbar!

Auch mehr als 50 Jahre reichten bislang nicht aus, um den Verschmutzungsgrad der Schussen so weit zu reduzieren, dass an den Stränden im Mündungsbereich der Schussen ohne Gesundheitsgefahr gebadet werden könnte.

Es wird weitere Jahrzehnte brauchen, bis Kläranlagen mit zusätzlichen Klärstufen und Einrichtungen ausgestattet oder eine ausreichende Anzahl weiterer Regenüberlaufbecken gebaut worden sind. Der Erfolg ist darüberhinaus sehr fraglich angesicht zunehmender Starkregenereignisse – Stichwort Klimawandel. Ort, Dauer und Niederschlagsmenge bei diesen Regeereignissen sind rein zufällig. Der Regen fällt nicht unbedingt dort, wo gerade ein ausreichend dimensioniertes RÜB steht.

Es ist zudem sehr unwahrscheinlich, dass durch die von den Behörden angestrebte „Sensibilisierung der Landwirtschaft“ eine wesentliche Reduzierung der Schad- und Nährstoffbelastung im landwirtschaftlich intensiv genutzten Hinterland der Schussen erzielt werden kann. Denn Phosphor kommt aus vielen verschiedenen Quellen, siehe auch „Wieviel Phospor liefert die Schussen?“

Wir erwarten von den Behörden ein entschiedeneres Handeln und die Evaluierung alternativer Lösungsansätze!
Die Einwohner, Anwohner, Badegäste und die Natur können keine weiteren 50 Jahre warten, bis sich etwas ändert!


[i] Vgl. N.N., 2023b

[ii] Vgl. N.N., 2023d, Folie 17

[iii] Vgl. N.N., 2023b, Folien 17 ff.