Erst am 3. Tag nach Absinken des Pegels der Station Gerbertshaus unter den Grenzwert von 10 m3/s Abflussvolumen darf in den Strandbädern das Baden im Freiwasser wieder freigegeben werden.
Sofern „lediglich“ eine Regenentlastung aus der Eriskircher Verbandskläranlage „AUS“ in die Schussen erfolgte, gilt das Badeverbot noch einen weiteren Tag nach diesem Ereignis, d.h. es kann erst ab dem 2. Tag wieder im Freiwasser gebadet werden (Allgemeinverfügung vom 13.03.1995 / 690.40 Li/Scho).
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Auszug aus dem Vortrag von Dr. Gerhard Moll am 11.07.2024:
